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Zusätze zu den AGB

Diese Zusätze sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Olaf Lauenstein, handelnd unter "timber classics". Die Zusätze berücksichtigen die Besonderheiten des Handels mit im Kunden-Auftrag erstellten (Bauholz-)Möbeln.

Die Zusätze zu zwei Gliederungspunkten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Olaf Lauenstein sind:

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.7 Termine betreffend eine ggf. notwendige Nachbesserung bzw. einen Austausch sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde oder ein von ihm Beauftragter diesen Termin nicht wahrnehmen oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Nachbesserung und Austausch bzw. macht diese unmöglich, so ist für jeden weiteren Nachbesserungsversuch vom Kunden an den Verkäufer ein angemessenes Entgelt zu leisten.

5.8 Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

7) Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.6 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden, wenn Rücksendung vereinbart ist.

7.7 Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen gelten als für den Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Vorgaben und Veränderungen, z.B. Maße, Nagel- und Schraublochungen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur sowie Trocknungsrisse.

7.8 Werden vom Kunden Pläne bereitgestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Verkäufer den Kunden zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.